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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 481/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstr. / Oberfeldstr. (Höhe Hnr. 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o.a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u.a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Lieferzufahrt St. Matthias

13.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

19.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 467/8 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof bzw. vor die Friedhofsgärtnerei In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5866 2024 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bushaltestellenverlegung Linie M60 U-Bahn-Station

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Sitzbänke für Ersatzhaltestellen

18.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 468/8 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbeirat 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn Haltestellen Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße, auch die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbeirates viele "Ersatzhaltestellen" für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenig Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5867 2024 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sitzbänke Ersatzhaltestellen Umsteige-

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 | Aktualisiert am: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Auslagerung Interimsstandort Kinderzentrums

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8

Die Geschichte von Nida wieder beleben

17.06.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 450/8 Betreff: Die Geschichte von Nida wieder beleben Der Ortsbeirat beschließt: Die Straße "In der Römerstadt" erhält ein zweites Schild mit der Aufschrift: "PLATEA NOVI VICI". Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild wird angebracht an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, dort, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim liegt, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen. Der Ortsbeirat bittet darum, dass die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild der römischen Schreibweise angeglichen wird, dass es ebenso breit und lang ist wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar. Das archäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02. 2024 wurde die B 486 vom Ortsbeirat angenommen, der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023 mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder". Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden". Der Straßenverlauf der Straße "In der Römerstadt" entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA NOVI VICI. Darauf wurde vom Direktor des archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten "Holzkellers" aus Nida hingewiesen. Die PLATEA NOVI VICI war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5859 2024 Die Vorlage OF 450/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Wortlaut "PLATEA NOVI VICI" durch den Wortlaut "PLATEA PRAETORIA" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Holzkeller wieder nach Nida bringen

17.06.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

16.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 446/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5700 2024 Die Vorlage OF 446/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Grünfläche" die Worte "Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße

22.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

ErsatzSchulbau für die Sanierung/Modernisierung der ErnstReuterSchulen

21.05.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 436/8 Betreff: Ersatz-Schulbau für die Sanierung/Modernisierung der Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Vorbereitung der Sanierung der Ernst Reuter Schulen zu prüfen, ob auf der Wiese, die östlich an das Gelände der Ernst Reuter Schulen anschließt und durch einen Weg sowohl von der KT 109 als auch von den Häusern der Oberfeldstraße getrennt wird - im Ortsbezirk "Hundewiese" genannt - ein provisorischer Schulbau (z.B. aus Containern) errichtet werden kann. Die Prüfung soll schnellstmöglich erfolgen, damit die Planung für den Ersatz-Schulbau eingeleitet und umgesetzt werden kann und die Neubauten bzw. die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude nicht verzögert wird. Der Ersatzbau soll mehrere Klassenräume und auch Fachräume bereitstellen und mindestens den Raumanforderungen der in 2026/27 prognostizierten Zahl auszulagernder Klassen/ Kursgruppen genügen. Begründung: Für den Abriss, einen Neubau und die Kernsanierung der Schulgebäude der Ernst Reuter Schulen müssen Ersatzräume geschaffen werden, um den Regelunterricht weiterführen zu können. Diese stehen auf dem Gelände der ERS nicht zur Verfügung, ebenso ist ein Umzug in die Europäische Schule ausgeschlossen, deren Umsiedelung und Neubau an anderer Stelle in der Stadt noch unklar ist. Zur Vorbereitung auf die dringend notwendige Reparatur und Sanierung der Ernst Reuter Schulen müssen rechtzeitig Ersatzräume geplant und aufgestellt werden. Die angrenzende Wiese ist unmittelbar neben dem Schulgelände, d.h. der Unterricht und die Sanierungsarbeiten auf dem Gelände könnten leichter abgestimmt werden, baubedingte Störungen könnten z.B. durch Absprachen beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz

21.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 437/8 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z.B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatz-Haltestellen mindestens eine Sitzbank, möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z.B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstrasse /In der Römerstadt hat traffic daran gedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5602 2024 Die Vorlage OF 437/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ersatzhaltestellen" die Worte "im Ortsbezirk 8" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern

20.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 433/8 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Praunheimer Weg vor dem Haus Nr. 1 in Fahrtrichtung Weißkirchner Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignet Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug). 2. Die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Z 283-20) b) Lieferverkehr frei (Z 1026-35) c) Wochentags zwischen 11-14.30 Uhr (Z 1000-02) Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel 2 ("Eiscafe") wurde das Schild Halteverbot (Z 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg / Niederurseler Landstraße / Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg / Weißkirchner Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden ("Gefahr im Verzug"). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrrichtungen und gefährlichen Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11-14.30 Uhr und hiervon ist der Lieferverkehr ausgenommen. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen 11-14.30 von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5601 2024 Die Vorlage OF 433/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass vor Ziffer 2. folgende Ziffer eingefügt wird: "Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten

02.04.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8

Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

02.04.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 418/8 Betreff: Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass dem im Objekt Praunheimer Weg 1 befindlichen Restaurant "Pisa" und weiteren Mietern gekündigt wurde. Hintergrund hierfür sei der Abriss des Gebäudes. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft drüber zu geben, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird. 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist. 3. was mit dem (Bier-)Garten des Anwesens geschehen soll. 4. was die Wirtschaftsförderung unternimmt, um den für den Stadtteil wichtigen Treffpunkt zu erhalten. 5. ob es vorgesehen ist im Erdgeschoss wieder eine Restauration einzurichten. 6. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um)Baumaßnahmen ereignen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Erhalt der zwei großen Kastanien im Garten der Liegenschaft sicherzustellen. Begründung: Die einzig verbliebene Gastronomie direkt im Geschäftszentrum Niederursels scheint einem Neubau weichen zu müssen. Neben den ebenfalls dort teilweise seit Jahren etablierten Büros und Firmen bedeutet dies das Aus für eine beliebte Traditions-Pizzeria, die seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinaus geschätzt wird. Entsprechend ist sie für viele im Stadtteil ein beliebter und zentraler Treffpunkt für alle Altersgruppen. Neben der Schließung verschiedener alter Gaststätten im Umfeld über die letzten beiden Jahrzehnte wäre das ein neuerlicher Rückschlag für ein dadurch auch abends belebtes Quartier. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 936 2024 Die Vorlage OF 418/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstextes die Worte "zwei großen" durch die Worte "drei großen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8

02.04.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule?

02.04.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Endlich die Alternativen zur Trasse der Tangente West planen

30.03.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2024, OF 426/8 Betreff: Endlich die Alternativen zur Trasse der Tangente West planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verwirklichung der bereits im Dezember 2010 vorgeschlagenen Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum zu prüfen. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Tangente West parallel zur Autobahn A5 vor, mit einer Anbindung an die Schienen der U3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Tangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept mit aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt würde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng sowohl an den Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der OBR die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5423 2024 Die Vorlage OF 426/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: a) Der Betreff lautet: "Trassen der Tangente West zum Nordwestzentrum vorstellen" b) Der Tenor lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum aktuell geprüft werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße

25.03.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 422/8 Betreff: 30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die 30er-Zone auf den Bereich um die Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße weiter in die Niederurseler Landstraße hinein (Richtung Heinrich-Kromer-Schule) auszuweiten. Begründung: In dem oben genannten - ohnehin verkehrlich anspruchsvollen - Bereich, in welchem sich auch zahlreiche Zebrastreifen befinden, kommt es immer wieder zu gefährlich Situationen zwischen Fußgänger:innen (auch Schüler:innen) / Fahrradfahrer:innen und schnell fahrenden Autofahrer:innen, die ihr Tempo einzelfallbezogen nicht an die komplexe individuelle Verkehrssituation anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5426 2024 Die Vorlage OF 422/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim

27.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Verkehrsentlastung Ortsumfahrung Straßenbahnlinie

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Tempo 30 vor der Römerstadtschule

05.02.2024 | Aktualisiert am: 07.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 403/8 Betreff: Tempo 30 vor der Römerstadtschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah vor der Römerstadtschule in der Straße "In der Römerstadt" Tempo 30 mit dem Hinweis "Schule" einzurichten. Begründung: Der Neubau der Römerstadtschule ist nun schon seit zwei Jahren in Benutzung und die Schule schließt inkl. zweier Zufahrten direkt an die Straße an. Das Gebäude ist für die Verkehrsteilnehmer:innen auch nicht zwingend als Schule zu erkennen, daher sollte ein möglichst großes Hinweisschild aufgestellt werden. Insbesondere für die Sicherheit der Schüler:innen ist Tempo 30 dringend erforderlich. Aber auch für die Zu- und Abfahrt mit dem Rad oder PKW muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Schulwegsicherheit Tempobegrenzung Hinweisschild

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)

29.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Abriss Neubau Kinderzentren

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Bauvorhaben „Am Stockborn“

29.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 391/8 Betreff: Bauvorhaben "Am Stockborn" Der Magistrat genehmigte mit Bescheid vom 21.12.2020 auf der Liegenschaft "Am Stockborn" die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, sowie fünf Wohn- und Geschäftshäusern mit insgesamt 141 Wohneinheiten, einer Kita, einem Laden, vier Einheiten zur freiberuflichen Nutzung und einer Tiefgarage mit 156 Stellplätzen. Mit dem Abschluss der Abrissarbeiten ruhen augenscheinlich weitere Arbeiten. Auf der Baustelle wurden Baumaschinen abgezogen, obwohl die Tiefbauarbeiten im Mai 2022 beginnen und die Fertigstellung in 2024 erfolgen sollten. Wann eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten erfolgt ist nicht bekannt. Derzeit ist das Gelände lediglich mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Anlieger berichten u.a. davon, dass sich die Baugrube mit Wasser gefüllt hat, was bereits im Sommer 2023 zu fauligen Gerüchen und einer Zunahme von Mücken sowie Schädlingen wie bspw. Ratten führte. Seit Januar 2024 ist die Umzäunung stellenweise umgestürzt, was ein unbefugtes Betreten erleichtert. Aufgrund der Größe der Baustelle, eine fehlende Beleuchtung und die erhebliche Tiefe der Baugrube bestehen erhebliche Gefahren. Zwischenzeitlich wird das Projekt auf den Websites der Beteiligten nicht mehr aktiv beworben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Sind die genannten Umstände dem Magistrat bekannt? 2. Steht der Magistrat im Austausch mit Anliegern und Betroffenen? 3. Steht der Magistrat im Austausch mit dem Bauträger 4. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Projekt weiterverfolgt wird und warum die Arbeiten derzeit ruhen? 5. Welche Handhabung bestehen seitens des Magistrats, um die Fortführung des Projekts zu forcieren? 6. Ist dem Magistrat der aktuelle Zustand der Baustelle bekannt? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die vorgenannten und weitere Missstände abzustellen? 8. Welche Alternativen werden ergriffen, die fehlende Kindertagesstätte zu kompensieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 865 2024 Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bauvorhaben Baustelle Magistrat

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Erweiterung der Erich-Kästner-Schule

22.11.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 363/8 Betreff: Erweiterung der Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Schuljahr 2016/17 wurde für die Erich-Kästner-Schule mit der Planung eines Erweiterungsbaus für neue Klassenräume, eine Mensa und eine Schülerbücherei begonnen. Im Doppelhaushalt 2020/21 waren bereits Planungsmittel eingestellt, sie wurden jedoch in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder herausgenommen. In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 21.09.2023 teilte die Bildungsdezernentin Stadträtin Sylvia Weber mit, die Schule sei wieder in die Priorisierung aufgenommen. Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und den Ganztag darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist das auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann erhält die Erich-Kästner-Schule den Erweiterungsbau für Mensa, Schulbücherei und neue Klassenräume? 2. Wo genau auf dem Areal am Praunheimer Weg soll der Erweiterungsbau entstehen? 3. Welche konkreten Planungsschritte sind bereits unternommen worden mit welchem Raumprogramm? 4. Welche Planungsmittel sind erforderlich und mit welchen Gesamtkosten für die bauliche Realisierung ist aktuell zu rechnen? 5. Wieviele Räume werden für die Erweiterte Schulische Betreuung (EBS) / Hortbetrieb zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 806 2023 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulerweiterung Planung Mensa

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8

22.11.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 369/8 Betreff: Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den im Oktober zu beobachtenden weiteren Grabungen auf dem Gelände In der Römerstadt 126-134 zu Tage getreten? Sind diese Grabungen vom Frankfurter Denkmalamt durchgeführt worden oder von einer anderen Institution und wenn ja, von welcher und unter wessen Leitung? 2. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den denkmalrechtlichen Untersuchungen auf Bodendenkmäler auf der Baustelle für die Zweifeldturnhalle der Römerstadtschule In der Römerstadt 120E zu Tage getreten? 3. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei der Begleitung der Abbruchmaßnahme auf dem Grundstück des Kinderzentrums 37 In der Römerstadt 117 zu Tage getreten? 4. Kann der Magistrat die Fragen 1-3 trotz der bevorstehenden Weihnachtspause innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monatsfrist beantworten? Begründung: Im Oktober konnte erneut ein Ausgrabungsteam auf dem früheren Militärgelände In der Römerstadt 126-134 beobachtet werden. Zu sehen waren u.a. die Freilegung eines sockelartigen großen Steins. Genaue Informationen sind zeitnah für die Beratungen des Runden Tischs Nida wichtig. Der Neubau der Sporthalle für die Römerstadtschule hat begonnen, dem Vernehmen nach auch die denkmalrechtlichen Bodenuntersuchungen, die aufgrund des nahen Tempelbezirks der Stadt NIDA notwendig sind. Bei dem Neubau des KiZ 37 war das Denkmalamt laut F 1631 v. 04.05.2023 schon in die Planung eingebunden. Das Gebäude ist zwischenzeitlich komplett abgeräumt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2023 Die Vorlage OF 369/8 wird als interfraktioneller Antrag der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Grabungen Funde Abbruchmaßnahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

22.11.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 371/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht? 2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant? 3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren? 4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten? 6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird? 7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben? 8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Zukunft Getränkemarkt Wohnbauzwecken

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren

21.11.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Fußgänger:innenübergang Straßenmarkierung Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/AltPraunheim

14.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 349/7 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Um den Kreuzungsbereich "In der Römerstadt/Alt-Praunheim" sicherer für den Radverkehr zu gestalten, sollen in der Kurve nach "Alt-Praunheim" von der Straße "In der Römerstadt" kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umgesetzt werden. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt Praunheim / In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße "In der Römerstadt" in den Mischverkehr in der Straße "Alt-Praunheim". Zum anderen könnten Fußgänger*innen auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 m wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4788 2023 Die Vorlage OF 349/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Radverkehrssicherheit Kurvenbereich Verkehrstrennung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!

19.10.2023 | Aktualisiert am: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 360/8 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden. 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen. 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben. 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommt das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radler und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht hat. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte, nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzukommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortliche Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2023 Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baustellenkoordination Hotline Materiallager

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern

25.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 336/7 Betreff: Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitnah die in der beigefügten Skizze markierte Fläche im Kreuzungsbereich "Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten" für den Verkehr zu sperren und zur temporären Gestaltung durch die Bürger:innen freizugeben. Die Initiative "Lebendiges Praunheim" hat sich bereit erklärt die temporäre Gestaltung in Kooperation mit interessierten Bürger:innen zu koordinieren und zu begleiten. Die Sperrung der Fläche ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach entscheidet der Ortsbeirat in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern über eine dauerhafte Freimachung und Entsiegelung der Fläche. Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen und durch das Straßenverkehrsamt zu genehmigen. Die beigefügte Skizze ist durch das Stadtplanungsamt erstellt worden und ist mit dem Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt abgestimmt. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt bislang weitestgehend einer Umsetzung. Im Rahmenplan ist auch die o.g. Maßnahme festgehalten. Im Rahmenplan heißt es: "Der Straßenraum an der Gabelung Alt-Praunheim/ In der Römerstadt wird derzeit durch den motorisierten Individualverkehr dominiert. Die verbleibenden Restflächen bieten den Fußgängern nur wenig Raum und können keine Aufenthaltsqualität bieten. Ziel ist es mittelfristig den Bereich umzugestalten und die Fahrbahnflächen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Es sollen Möglichkeiten für ortskernbelebende Nutzungen geschaffen werden." Der Rahmenplan wurde vom Ortsbeirat 7 und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einem Ortstermin am 18.7.2023 haben die beteiligten Ämter ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert eine Teilfläche dem Verkehr zu entziehen und somit die Möglichkeit zu schaffen, diesen Teil des Rahmenplans umzusetzen. Die Befristung der Maßnahme bietet die Möglichkeit Probleme für den Verkehr zu erkennen und - sofern dies nötig ist - vor einer endgültigen Umwidmung und Entsiegelung Korrekturen am Umfang der Fläche vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4552 2023 Die Vorlage OF 336/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Rahmenplan Verkehrsfreimachung Aufenthaltsqualität

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Fortführung des Radweges Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße

29.08.2023 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 326/7 Betreff: Fortführung des Radweges Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern,auf der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Radpiktogramme anzubringen. Begründung: Eine Radmarkierung endet auf der Kreuzung der Straßen Alt Praunheim, In der Römerstadt, Ohlengarten. Gleichzeitig endet hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km. Mit einer Radpiktogramm Kennzeichnung der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße würde eine verbesserte Sicherheit für den Radverkehr in diesem Straßenbereich erreicht. Bei dem gemeinsamen Ortstermin wurde eine solche Maßnahme angesprochen und als Absichtserklärung ins Protokoll aufgenommen. Dieser Antrag soll die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme bestärken und die Durchführung beschleunigen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 326/7 wurde zurückgezogen.

Radweg Radverkehr Sicherheit

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8

Rückhaltebecken für den Steinbach?

27.06.2023 | Aktualisiert am: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 315/8 Betreff: Rückhaltebecken für den Steinbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und einen Bericht an den OBR 8 gebeten: In seiner Stellungnahme zur OM 1694 teilte der Magistrat mit, dass seitens der städtischen Ämter das Gelände der ehemaligen Ziegelei Auf dem Lehm für ein Rückhaltebecken des Steinbach favorisiert wurde. Er teilte weiterhin mit, dass Bedenken der Bevölkerung und aus der Landwirtschaft geäußert wurden, die dazu führten, dass das Projekt vor der Genehmigungsplanung gestoppt wurde und seither ruht. 1. Kann der Magistrat mitteilen, ob es diese Bedenken immer noch gibt und welche Bedenken zum Abbruch der Planung geführt haben. In seiner Stellungnahme teilt der Magistrat weiter mit, dass "im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept 4 - Frankfurt Nordwest" eine neue Niederschlag-Abfluss-Untersuchung beauftragt wurde und "auf der Basis neuer Berechnungsmodelle und Erkenntnisse zum Niederschlagsgeschehen" die Leistungsfähigkeit des Steinbach ermittelt werden soll. Ziel sei es, "eine aktuelle Grundlage zum Aufbau eines Hochwasserschutz-konzeptes und zur weiteren Maßnahmen-Planung zu erhalten". 2. Kann der Magistrat mitteilen, ob die Untersuchung durchgeführt wurde und wie die Leistungsfähigkeit des Steinbach beurteilt wird. Gibt es bereits Ansätze zum Aufbau eines Hochwasserschutzkonzeptes? In seiner Stellungnahme teilt der Magistrat weiter mit, dass ein naturnah gestaltetes Rückhaltebecken "bei mittleren bis großen Ereignissen nicht zu einer wirkungsvollen Scheitelkappung beitragen" könne, dass eine Verbesserung der Situation am Steinbach bei mittleren bis großen Hochwassern nur durch den Bau eines aufwendigeren, technischen Hochwasserrückhaltebeckens möglich sei. 3. Kann der Magistrat mitteilen, wodurch sich ein "technisches" Hochwasserrückhaltebecken von einem naturnahen unterscheidet und worin die besondere Wirkung gegen Hochwasser besteht? In seiner Stellungnahme teilt der Magistrat weiterhin mit, dass die Stadt das Ziel verfolge, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken und "das Niederschlagswasser durch unterschiedlichste Maßnahmen in der Fläche zu belassen, so dass es gerade nicht zum Abfluss" komme. 4. Kann der Magistrat mitteilen, durch welche konkreten Maßnahmen es gelingt, in einem Geländehang (Lößboden) wie im Steinbachtal das Niederschlagswasser in der Fläche zu belassen, so dass es nicht abfließt? Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass die Planungen für ein naturnahes Rückhaltebecken abgebrochen wurden. Die Mündung des Steinbach ist gerade durch die Klimaerwärmung ein Risiko für die Altenwohnanlage und die Wohnhäuser entlang des Bachlaufes in der Augustenburgstraße. Es kommt vermehrt zu Starkregen-ereignissen nach Dürreperioden, in denen der Boden austrocknet und Feuchtigkeit nicht so schnell aufnehmen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 730 2023 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Rückhaltebecken Steinbach Hochwasserschutzkonzept

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Fahrradweg entlang des Friedhofs (Heddernheim) sichern

26.06.2023 | Aktualisiert am: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 325/8 Betreff: Fahrradweg entlang des Friedhofs (Heddernheim) sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Straße "In der Römerstadt" entlang des Heddernheimer Friedhofs durch Bordsteinerhöhungen (evtl. "Frankfurter Hut") abzupollern. Außerdem sollen die Schrägparkplätze Richtung Straßenmitte um 0,30 m verlängert werden. Begründung: Viele der PKW oder auch Kombi-Fahrzeuge parken mit der Frontseite weit über den Bordstein, zum Teil reichen sie bis zu einem halben Meter an/über den Fahrradweg. Dieser ist entlang des Friedhofs nur 1,25 m breit. Der angrenzende Fußweg ist ebenso schmal und ist auf der Friedhofsseite begrenzt von einer (im Sommer üppigen) Hecke. So ist die räumliche Situation auf dem kombinierten Rad-/Fußweg sehr eng für das Nebeneinander und für Begegnungen. Sie ist zudem gefährlich durch überragende Autos und den unebenen Belag. Die Markierung für die Schrägparkplätze ist durchaus so lang, dass die Fahrzeuge nicht mit den Vorderreifen direkt am Bordstein stehen sollen. Durch den "Frankfurter Hut" würden die Autos den Fahrradweg nicht mehr blockieren, so dass Fahrradfahrer:innen auf dem Fahrradweg weniger gefährdet sind und auch die Situation für die Fußgänger:innen sicherer ist. Dies betrifft im Wesentlichen Schüler:innen, deren täglicher Fahrradweg zu/von der Geschwister Scholl Schule führt, aber auch Eltern mit Kleinkindern von/zu dem Kinderzentrum Römerstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4332 2023 Die Vorlage OF 325/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradwegsicherung Bordsteinerhöhung Schrägparkplatzverlängerung

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 8

Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen

04.05.2023 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2023, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 17.04.2023 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 120 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 69) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3848, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen

04.05.2023 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8

19.04.2023 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 277/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen In den vorliegenden Etat-Entwurf, Produktbereich 22 Umwelt wird eine weitere Investitionsposition (Baumpflanzungen in den Bachtälern OBZ 8) aufgenommen, so dass im Winter 2023 im Ortsbezirk mindestens 80 neue Bäume neu gepflanzt werden können. Folgende Standorte sollen durch neue Pflanzen ergänzt oder erweitert werden: a) Urselbachaue: östlich der HH Wiesenau, südlich der U-Bahn Gleise zwischen asphaltiertem Weg und Bachlauf, nördlich der U-Bahn Gleise auf der Wiese anschließend an vorhandenen Baumbestand b) Steinbachtal bis zur A 5: Ergänzung des Baumbestandes am nördlichen Ufer c) südlich Naturschutzgebiet Riedwiese: zwischen Rohrborngraben und Weg entlang der A 661 d) Martin-Luther-King Park: Ergänzung des Baumbestandes im Westen zwischen Praunheimer Weg und Hammarsköldring Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleistet ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist. Begründung: Durch steigende Temperaturen steigt die Gefahr des Wassermangels, womit ein Austrocknen des Bodens und das Absterben der bodennahen Vegetation verbunden sein können. Größere Bäume mit einem dichten Blätterdach können sowohl Wasser speichern als auch die niedrigere Vegetation vor dem Vertrocknen bewahren. Auch verarbeiten sie in ihrem Stoffwechsel das schädliche CO2 und versorgen die Luft mit Sauerstoff. Sie dienen in vielfacher Weise der Gesundheit der Stadtbewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2023 Die Vorlage OF 277/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den vorliegenden Etatentwurf, Produktbereich 22 Umwelt, wird eine weitere Investitionsposition ‚Baumpflanzungen in den Bach- und Flusstälern im Ortsbezirk 8' aufgenommen. Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleisten ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Lastenräder im Ortsbezirk 8

17.04.2023 | Aktualisiert am: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums „Römerstadt NIDA“

17.04.2023 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen

17.04.2023 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 281/8 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126-134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jhd.) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ: - Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung - Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes - Überreste der sog. "Weststraße" - ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten - Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen - Sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten - Holzkeller (verbrannt) - Überreste Westhermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z.B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss zu NR 277 erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt ist. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 356 2023 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten

30.03.2023 | Aktualisiert am: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8

Öffentliche Toilettenanlagen

23.03.2023 | Aktualisiert am: 30.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße

08.03.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2023, OF 267/8 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten was mit dem ehemaligen Kiosk / der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt / Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk / Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahegelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit für die Anwohner sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3813 2023 Die Vorlage OF 267/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Öffentliche Toilettenanlagen

07.03.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 271/8 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, In die o.g. Magistratsvorlage unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe C wird eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufgenommen. Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z.B. von der Erich Kästner Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk außer dem NWZ gibt es bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 347 2023 Die Vorlage OF 271/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim?

27.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 267/7 Betreff: Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es Initiativen des Magistrats gegenüber der Geschäftsleitung der Frankfurter Sparkassen, um das desolate Bild des zerstörten Eingangsbereichs der Sparkasse Praunheim zu beseitigen? - Gibt es Konzepte, was in Zukunft mit den aufgegebenen Räumlichkeiten der ehemaligen Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen geschehen soll? - Gibt es einen Ansprechpartner für lokale Wirtschaftsförderung insbesondere für die Gestaltung der Ortsmitten in den Stadtteilen, der Interessierte und den Ortsbeirat beraten könnte? Begründung: Seit dem Überfall auf die Filiale der Frankfurter Sparkasse in Alt Praunheim im November 2022 ist der Eingangsbereich durch massive Zerstörung gekennzeichnet. Damit ist zugleich die Ortsmitte getroffen. Neben solchen Trümmern ist Einkaufen wenig attraktiv. Es braucht dringend eine Initiative, um die Zerstörung zu beseitigen und zeitnah ein Konzept, wie der Platz und die Räumlichkeiten der Filiale für den Stadtteil genutzt werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 628 2023 Die Vorlage OF 267/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter dem zweiten Spiegelstrich des Tenors nach den Worten "in Praunheim" die Worte "und Hausen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8

Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter?

08.02.2023 | Aktualisiert am: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 261/8 Betreff: Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wann die Bebauung Am Stockborn weitergehen wird. Foto vom 08.02.2023 Begründung: Angesicht der angespannten Wohnungssituation in Frankfurt ist es unverständlich, dass sich Am Stockborn seit Monaten nichts tut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2023 Die Vorlage OF 261/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum

08.02.2023 | Aktualisiert am: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk

30.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 8

U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 251/8 vom 23.01.2023 Betreff: U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der A 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U 7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Nordwestzentrum scheidet eine Untertunnelung der ESF ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U 7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 würden auch die U 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Wie sollen die RTW und die U 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? 2. Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? 3. Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? 4. Wie ist das Wenden beabsichtigt? 5. Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? 6. Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? 7. Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2060 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2060) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61-1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen

25.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2023, OF 253/8 Betreff: Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen Umbaumaßnahmen der ABG, die den Mietern im Erdgeschoss der Häuser Im Weimel 2 und 4 - kurzfristig im Dezember für Ende Januar diesen Jahres 2023 - angekündigt wurden, nicht durchzuführen und abzusagen: Die ebenerdige Loggia mit dem Terrassenvorsprung von ca 50 cm soll nicht mit einer Brüstung umzäunt werden. Außerdem wird die ABG verpflichtet, bei allen Umbau - und Umgestaltungsmaßnahmen in der Nordweststadt rechtzeitig eine Informationsveranstaltung durchzuführen und das Gespräch mit den Mietern zu suchen. Begründung: Alle drei Wohnblocks: Im Weimel 2+4, 6+8, In der Römerstadt 166+168, die rund um eine Grünfläche auf der Tiefgarage liegen, haben in den Erdgeschoss-Wohnungen eine ebenerdige Loggia mit einem Austritt auf eine davor liegende Grünparzelle. Diese Parzellen mit einer Tiefe von etwa 5-6 m sind deutlich von der großen Rasenfläche in der Mitte bzw. auf der Tiefgarage abgegrenzt. Die Begrenzung ist heute noch sichtbar, z.B. durch Kirschlorbeer-Büsche. Die Pflege der Grünparzelle und der begrenzenden Büsche vor dem Terrassenaustritt wurde von den meisten Erstmietern (1965) selbst übernommen nach Rücksprache mit dem städtischen Vermieter. So ist bis heute eine vielfältige Nutzung entstanden: Beete mit sorgfältig ausgewählten Blühpflanzen, blühende Sträucher, Gräser und Blattpflanzen mit Rankengittern, Sandkästen für Kleinkinder, Gartentische unter Büschen etc. Anfang Januar dieses Jahres, nach der Ankündigung, eine Brüstung auf dem Terrassenaustritt anzubringen, wurden die Pflanzen und Büsche der Häuser Im Weimel 2 und 4 schon beschädigt und abgeschlagen. In einem Brief der ABG (Wagner/Wagner) vom 10.1. dieses Jahres wird darauf verwiesen, dass ein Einverständnis der Mieter nicht erforderlich sei und die vorgelagerten Grünflächen nicht zum Mietvertrag gehörten. Mit diesem Vorgehen wird eine vielfältige Bepflanzung und Nutzung der kleinen Grünparzellen nach jahrzehntelanger Duldung durch den/die Vermieter plötzlich aufgekündigt, es werden auch alte Absprachen mit dem Vermieter ignoriert. Insbesondere aber ist der Sinn der baulichen Maßnahme anzuzweifeln. Hier wird ein ebenerdiger Austritt aus einer Loggia mit einer Balkonbrüstung eingerüstet, was die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl keinesfalls erhöht, aber für die Bewohner den Zugang zu Grünpflanzen, Luft und Erholungsfrei-Flächen deutlich erschwert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3488 2023 Die Vorlage OF 253/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

U7-Station im Nordwestzentrum

23.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 würden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: - Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? -Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 7

U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

17.01.2023 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 299 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 14.01.2023 Betreff: U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U-Bahn-Linie 7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule für eine Ortsumfahrung von Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der Europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U-Bahn-Linie 7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 werden auch die U-Bahn-Linie 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie sollen RTW und U-Bahn-Linie 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? - Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

U7-Station im Nordwestzentrum

14.01.2023 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der europäischen Schule für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 werden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? Wie ist das Wenden beabsichtigt? Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!

10.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 237/8 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3479 2023 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum

10.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Magistratsvorlage M 181 vom 04.11.22

09.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Betreff: Magistratsvorlage M 181 vom 04.11.22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Entscheidung des Magistrates den Wohnungsbau "Neuer Stadtteil der Quartiere" voranzubringen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Anschluss des neuen Stadtteils an den Praunheimer Weg möglichst so gestaltet wird, dass eine Tunnellösung bis zum Erich Ollenhauer Ring favorisiert wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass, bei allen berechtigten Bedenken zu Umweltthemen das Hauptaugenmerk auf der Schaffung von neuem Wohnraum liegen sollte, zumal der neue Plan weit möglichst die Bedenken der Umweltthemen mit der Notwendigkeit von zu schaffendem bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Urbane Mobilität im Stadtteil der Quartiere zukunftsfähig planen

03.01.2023 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 234/7 Betreff: Urbane Mobilität im Stadtteil der Quartiere zukunftsfähig planen Im Zwischenbericht SEM4 Frankfurt Nordwest (speziell Kapitel 6.6) sowie in dem dazugehörigen Gutachten "Verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung" ist detailliert beschrieben, wie die zukünftige Mobilität im Stadtteil der Quartiere geplant ist. Der Ortsbeirat begrüßt sehr das übergeordnete Ziel: "Die Quartiere sind autoarm konzipiert und fördern Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehre". Zusammen mit der Frage der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, einer klimagerechten Bauart, dem Erhalt von Kalt- und Frischluftzufuhr, dem notwendigen Lärmschutz und dem Schutz des Wasserwerks Praunheim II bildet dieses eine zentrale Grundbedingung, damit das Stadtentwicklungsprojekt gelingen kann. Trotzdem beinhaltet die bisherige Planung Konzepte, welche einer zukunftsfähigen urbanen Mobilität entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Aspekte in den nächsten Planungsschritten zu berücksichtigen: - Um den Anspruch eines sozial-ökologischen Modellquartiers gerecht zu werden, wird sich an den Kriterien der Charta "Intelligente Mobilität im Wohnquartier" orientiert. Wesentlich ist dabei, dass sich der Modal Split deutlich gegenüber dem Status Quo (30 % Autoverkehr) in Richtung des Umweltverbunds (bestehend aus dem ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) verschiebt. Eine Reduzierung auf einen Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von höchstens 10 % ist anzustreben. Hierbei sollen die vielfältigen Erfahrungen aus anderen Kommunen mit autoarmen und autofreien Quartieren berücksichtigt werden. - Im Gewinnerkonzept von cityförster + urbanegestalt (Stand 09/2020) wurde noch dargelegt, dass die Quartiere untereinander nur durch den Umweltverbund verbunden sein sollten, um den hohen Durchgangsverkehr durch die Mitte der Quartiere zu unterbinden. In den aktuellen Plänen ist nun jedoch eine Haupterschließungsstraße für den MIV ausgewiesen. Dies wiederholt Fehlplanungen aus bestehenden Quartieren und sollte wieder revidiert werden. - Einzelhandel und speziell Gastronomie ist aktuell an Durchgangsstraßen geplant, aber typischerweise kein Erfolgsmodell wegen der geringen Aufenthaltsqualität an viel befahrenen Straßen mit geringer Laufkundschaft, welche im Einzelhandel den Großteil der Kunden ausmacht. Daher sollten die Quartierszentren als Fußgängerzonen mit Platz für sowohl Außengastronomie als auch konsumfreie Aufenthaltsräume gestaltet werden. - Es sind Konzepte zu entwickeln, wie die bestehenden hohen Belastungen durch den MIV in angrenzenden Stadtteilen (insbesondere in Alt-Praunheim) weiter reduziert werden können. Dies sollte insbesondere durch den weiteren Ausbau des Umweltverbunds erreicht werden, um induzierten Bedarf durch zusätzliche MIV-Infrastruktur zu vermeiden. Gleichzeitig sind Verlagerungseffekte zu verhindern und Synergieeffekte für die angrenzenden Stadtteile zu fördern, z.B. durch Quartiersgaragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten

03.01.2023 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Stadtteil der Quartiere muss auch Vorteile für die ansässige Wohnbevölkerung bringen

28.12.2022 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 235/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere muss auch Vorteile für die ansässige Wohnbevölkerung bringen Vorgang: B 384/22 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen Maßnahmen, Beschlüssen oder Vorlagen für den in Planung befindlichen Stadtteil der Quartiere zwingend zu berücksichtigen, dass 1. die Erschließungsstraße für die neuen Quartiere so geplant wird, dass sich auch eine entlastende Funktion für die Heerstraße hat und nicht zur Disposition steht, 2. der für die neuen Wohnviertel zu errichtende Lärmschutz entlang der A 5 so gestaltet wird, dass er auch die bestehenden Wohnviertel vor dem Autobahnlärm schützt, 3. die Durchfahrt durch Alt-Praunheim baldmöglichst im Sinne des Rahmenplans Praunheims erschwert und der Bereich verkehrsberuhigt wird, 4. zeitnah die nötigen Mittel und Personalkapazitäten für die sukzessive Umsetzung des Rahmenplans Praunheim bereit zu stellen sind. Begründung: Obwohl durch den neunen Stadtteil der Quartiere Flächen versiegelt werden und liebgewonnene Naherholungsräume entfallen, unterstützt der Ortsbeirat 7 angesichts der weiterhin vorhandenen Wohnungsnot die Planungen für den Stadtteil der Quartiere. Im Gegenzug erwartet der Ortsbeirat zwingend, dass nicht nur die neuen Quartiere hinsichtlich der Lebensqualität optimiert werden, sondern dass auch die bestehenden Wohnquartiere nicht nur die negativen Folgen der Stadterweiterung zu tragen haben, sondern ebenfalls von der neuen Entwicklung profitieren. Bislang ist in dieser Hinsicht noch kein Engagement des Magistrats zu erkennen. So wird viel über die möglichst autofreie Gestaltung der neuen Quartiere geschrieben und diskutiert, während die längst überfällige Entlastung Praunheims nur ein Randthema ist. Ein besonderes Ärgernis und ein Affront gegen die Bürgerinnen und Bürger ist aber die B 384 vom 30.09.22. In diesem Bericht erläutert der Magistrat wortreich, warum fast alle beschlossenen Maßnahmen des Rahmenplans Praunheim nicht umgesetzt werden konnten, um dann in der Tat den Mut zu besitzen, das Aufstellen von zwei Parkbänken als Erfolg zu verbuchen. Wenn der Magistrat wirklich eine Akzeptanz für die neuen Wohnquartiere erreichen will, sollte er mit gutem Beispiel vorangehen und bereits vereinbarte Maßnahmen zumindest schrittweise umsetzen und bei den Planungen für die neuen Quartiere auch die Interessen der vorhandenen Wohnbevölkerung im Blick haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 384 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB

22.12.2022 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB

08.12.2022 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der NeuWeststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3 0 bis 50 Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 10 bis 2,4 0 Celsius. (Siehe hierzu Anlage ANI-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 200 Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 150 bis 160 Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf_ Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 290Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 200 und 22 0 Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um IOC bis 2,40C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die NeuWeststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine KlimaBarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen so angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen

23.11.2022 | Aktualisiert am: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 232/8 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können, - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können, - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wieder herzustellen. Begründung: Es ist offensichtlich, dass nicht nur die bauliche Substanz dieser Ernst-May Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern dass auch die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als Unesco-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen z.B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als 1 m hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2022 Die Vorlage OF 232/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Versetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer

22.11.2022 | Aktualisiert am: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 231/8 Betreff: Versetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglas Container vom jetzigen Standort gegenüber Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer (Stirnseite von Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglas Container bis dahin an der Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglas Container wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglas Containers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglas Container wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglas Container sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglas Abfälle sachgerecht entsorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3327 2022 Die Vorlage OF 231/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8

21.11.2022 | Aktualisiert am: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!

23.10.2022 | Aktualisiert am: 23.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 213/8 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z.B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße "In der Römerstadt" soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant / die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845-1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Schilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2022 Die Vorlage OF 213/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"

28.09.2022 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“

28.09.2022 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 209/8 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o.a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben, - ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2022 Die Vorlage OF 209/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße

23.09.2022 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 206/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone einzurichten im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Vorlage OF 206/8 unter Ziffer 1. um die Worte "mit der Maßgabe, dass Tempo 30 nur zwischen Praunheimer Weg 113 und 77 eingerichtet wird" zu ergänzen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2958 2022 Anregung an den Magistrat OM 2983 2022 1. Der Änderungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße

31.08.2022 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz

22.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8

22.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt

12.05.2022 | Aktualisiert am: 17.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 174/8 Betreff: Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Herbst 2021 haben im Vorgriff der geplanten Wohnbebauung durch die ABG Frankfurt Holding GmbH die Ausgrabungen auf dem früheren Armee-Gelände In der Römerstadt 126-134 begonnen. Das Gelände ist bis auf die Schutzhütten des Archäologischen Museums abgetragen und die Grabungsmannschaft des Denkmalamtes ist tätig. Bei mittlerweile zwei Presseortsterminen sind erste Funde und Befunde vorgestellt worden. Der Geschäftsführer der ABG wird in der FNP v. 21.04.2022 zitiert, "bis Abschluss der Grabungen müssen wir wissen, wie es weitergehen kann." Unter Bezugnahme auf mündliche Auskünfte in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.09.2021 durch die Leiterin des Denkmalamtes und den Geschäftsführer der ABG, ein Bauantrag wäre praktisch erst dann sinnvoll, wenn die Fundlage auch wissenschaftlich bearbeitet und veröffentlicht worden ist, kommen Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bleibt es dabei, dass Grabung, Dokumentation und öffentliche Bewertung vor der Entscheidung über einen Bauantrag stattfinden (lt. Stadtverordneten-Beschluss § 1312 v. 24.02.2022)? 2. Wann plant die ABG nach Kenntnis des Magistrats, einen Bauantrag einzureichen? 3. Wird der Magistrat durch das Denkmalamt rechtzeitig ein Fachgutachten zum Baugenehmigungsverfahren vorlegen als Grundlage für eine Abwägung zwischen Bauwunsch und Schutz bzw. Erhalt der auf dem Areal befindlichen Bodendenkmäler in originaler Lage? 4. Welche fachwissenschaftliche Bewertung werden ggf. in diesem Fachgutachten die mit gutem Grund seit den 1990er Jahren in Schutzhütten konservierten Befunde HED 30 St. 66, 120-122 und 165 sowie der 2013 der Öffentlichkeit präsentierte, schon oft in Fotos publizierte und aus konservatorischen Gründen wieder verfüllte sog. "Kultkeller" im Bereich der Grundstückszufahrt erfahren? Wird der Magistrat für den Erhalt dieser archäologischen Elemente der Stadt NIDA "in situ" eintreten? 5. Ist sichergestellt, dass die in Ziffer 4 genannten Bodendenkmäler bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib an Ort und Stelle nicht ausgegraben oder transloziert werden? 6. In welchem Zustand sind die nicht durch Schutzhütten gesicherten Bodendenkmäler, die in den 2000er Jahren im direkten Umfeld und nördlich der Armee-Baracke (ehem. Bundesgrundstück) bereits ausgegraben wurden und die z.B. der CDU-Stadtverordnetenfraktion am 25.07.2007 bei einer presseöffentlichen Begehung mit dem Denkmalamt gezeigt wurden? Gibt es zu dieser Grabungsphase mittlerweile einen publizierten Fundbericht mit Karte? 7. Nach Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes ("Konvention von Malta") müssen in der Finanzierung von Baumaßnahmen durch öffentliche oder private Hand die vorausgehende archäologische Untersuchung, die wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung der Funde vorgesehen sein: Ist das hier der Fall und wem obliegt bei den Grabungen auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Kostentragung der gesamten Maßnahme inklusive Publikation und Archivierung der Funde und Befunde, wem gehören die Funde und Befunde und wer finanziert etwaige Restaurierungen? 8. Die Grabungen sind nach Informationen aus dem Pressetermin am 20.04.2022 aktuell auf der obersten Abschlussfläche des Untergrunds (Planum 1), nicht einmal die Oberkante des konservatorisch überdeckten "Kultkellers" (s. Ziffer 4) ist freigelegt - werden auch die darunterliegenden Erdschichten untersucht und wenn ja, wie tief; welche Zeit wird dafür bei sorgfältiger Bearbeitung voraussichtlich benötigt und welche Funde und Befunde sind noch zu erwarten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2022 Die Vorlage OF 174/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern

10.05.2022 | Aktualisiert am: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 161/7 Betreff: Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern Ohlengarten 1 Im Ohlengarten ist das Fahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer:innen nicht erlaubt. Dies ist verständlich, da aufgrund des Gefälles eine erhebliche Geschwindigkeit erreicht werden kann, die Einmündung in die Straße Alt-Praunheim unübersichtlich ist und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Andere Verkehrsteilnehmer:innen können die Kreuzung nur schwer einsehen, die Kreuzung müsste mit einem Stoppschild versehen werden und man müsste sich langsam in die Kreuzung reintasten. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht praktikabel. Um das fahren gegen die Einbahnstraße trotzdem zu erlauben, bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgenden Vorschlag zu prüfen. Wie im Bild erkenntlich, wird vor der Einmündung Ohlengarten in Alt Praunheim ein Bereich abgesperrt und der Verkehr in Fahrtrichtung Praunheimer Weg dergestalt um diese Absperrung herumgeleitet, dass der Verkehr quasi links in den Ohlengarten einbiegt und dadurch einen weiteren Blickwinkel erhält und auf abfahrende Radfahrer:innen reagieren können. Außerdem erhalten Radfahrer:innen dadurch einen "Auslauf", der in Notsituationen zum Anhalten genutzt werden kann. Der Radius ist an die Bedürfnisse des Busverkehrs anzupassen und das abgesperrte Gebiet durch geeignete Maßnahmen vor dem Abstellen von Sichthindernissen zu schützen. Ohlengarten 2 Im oberen Bereich des Ohlengarten, in Fahrtrichtung Haingrabenstraße finden Radfahrer:innen eine schwierige Situation vor: Da die Haingrabenstraße vorfahrtsberechtigt ist, müssen Radfahrer:innen an der Einmündung anhalten und an einer steilen Stelle wieder anfahren, was insbesondere für ungeübte Radfahrer:innen schwierig sein kann. Außerdem befindet sich der Radweg der Hainbuchenstraße (mit Benutzungspflicht) an dieser Stelle hinter der Hecke und ist nicht erreichbar. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, zu prüfen, ob folgende Lösung umsetzbar ist: Es wird ein rot markierter Radweg vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße geführt, der hinter der Hecke auf den regulären Radweg abbiegt. (Im Bild2 die rote Markierung). Außerdem wird eine abknickende Vorfahrt vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße (im Bild2 der blaue Pfeil) eingerichtet, damit kreuzende Radfahrer ohne Gefährdung auf die Heingrabenstraße einbiegen können. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 164/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 161/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8

Autonome fahrende Verbindung zwischen U-Bahnhof Niederursel und Praunheimer Weg Schulzentrum

21.04.2022 | Aktualisiert am: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 162/8 Betreff: Autonome fahrende Verbindung zwischen U-Bahnhof Niederursel und Praunheimer Weg Schulzentrum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn Station Niederursel und der Haltestelle Praunheimer Weg Schulzentrum eingerichtet werden kann. Ersatzweise soll noch einmal geprüft werden, inwieweit die Buslinien M72 und M 73 nicht über die U Bahn Haltestelle Niederursel geführt werden können. Begründung: Zurzeit ist die U-Bahn Haltestelle Niederursel nicht direkt an die Buslinien M 72 und M73 angebunden. Um diese Busse zu erreichen ist ein Fußweg von etwa 15 Minuten notwendig. Eine Anbindung an diese Buslinie würde die Fahrzeit in Richtung Nordwestkrankenhaus erheblich verkürzen. Der Umweg über das Nordwestzentrum würde dadurch entfallen. Die Fahrzeit zwischen den Linien U 3, U 8 und U9 und den Linien U 6 und U 7 würde verkürzt und eine entsprechende Lücke im Angebot des öffentlichen Nahverkehres geschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2104 2022 Die Vorlage OF 162/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn-Station ,Niederursel' und der Haltestelle ,Praunheimer Weg Schulzentrum' eingerichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8

Museales Konzept NIDA-Heddernheim

24.03.2022 | Aktualisiert am: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2022, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 134/8 vom 05.03.2022 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Vorgang: NR 95/21 CDU; NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museumsaußenstelle einzuplanen . Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 95 und NR 277 (Beschluss vom 24.02.2022, § 1312) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 41

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Museales Konzept NIDA-Heddernheim

05.03.2022 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 134/8 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, in den Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museums-Außenstelle einzustellen. Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss v. 24.02.2022 zu NR 277 und NR 95) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 170 2022 Die Vorlage OF 134/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Rückhaltebecken für den Steinbach

03.02.2022 | Aktualisiert am: 10.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 121/8 Betreff: Rückhaltebecken für den Steinbach Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt, den Bau eines naturnahen Retentions- bzw. eines Rückhaltebeckens für den Steinbach westlich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg zu prüfen. Das Becken soll in der Breite und Länge das Bachbett des Steinbach vergrößern und eine Schutzbepflanzung haben. Begründung: Bei der Steinbachbegehung am 16.12.2021 waren Fachleute aus verschiedenen Ämtern, Ortsbeiratsmitglieder und Vertreter von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden beteiligt. Es wurden verschiedene Probleme erörtert, die jetzt schon bestehen und die zu erwarten sind. Die Anlage eines natürlichen Retentionsraumes wurde übereinstimmend als Verbesserung der hydrologischen und biologischen Situation gesehen. 1. Vor einigen Jahren gab es ein Hochwasser, bei dem einige Bewohner aus dem Erdgeschoss der Altenwohnanlage evakuiert werden mussten. Danach wurde die betonierte Stauwanne sowie das Rückhaltegitter vor der Einmündung in die beiden Abflussrohre vergrößert. Trotzdem muss weiter von der Gefahr einer Überflutung z.B. bei Starkregen ausgegangen werden, da die Altenwohnanlage in der selben Geländemulde liegt wie das Staubecken, der Abstand gering ist und die Abflussrohre außerdem nur einen normalen Durchmesser haben. Ein Retentionsbecken, das westlich vor der betonierten Stauwanne liegt, würde die Gefahr einer Überflutung verringern. 2. Der Steinbach führt oftmals kein Wasser sondern liegt trocken. Dennoch fließt sowohl das Wasser aus dem Lachgraben als auch das Regen/Tau - Oberflächenwasser von den landwirtschaftlich genutzten Abhängen hinab in das tief gelegene Bachbett. Der agrarisch hochwertige Boden besteht hier aus einer sehr dichten Löss-Lehmschicht. In dem Geröll des trocken liegenden Steinbachs verdunstet oder versickert dieses Ablaufwasser schnell. Von den abfallenden Wiesen- und Agrarflächen könnten Sammler (kleine Drainagen) dem Retentionsbecken gezielt das ablaufende Wasser zuführen. Ein genügend großes Retentionsbecken bildet eine Schlammschicht am Boden, die wiederum ein Lebensraum und Schutzraum für Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen ist, die Biodiversität fördert und die einen Austausch mit dem Grundwasser eingeht. Wenn die Pläne für eine Bebauung des Lachgrabengebietes fortgeführt werden, muss die Erhaltung des hydrologischen Systems im Steinbachtal gewährleistet werden. Die Planungsentwürfe müssen den Ablauf des Oberflächenwassers ohne weitere Belastung der Kanalisation berücksichtigen. Der Bau eines Retentionsbeckens hat zudem den Vorteil, dass es mit seiner Wasseroberfläche ausgleichend auf die Temperatur innerhalb eines Wohngebietes wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1694 2022 Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn

27.01.2022 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 124/8 Betreff: Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten: 1. Ist die barrierefreie Umwandlung oder Ergänzung der Treppe der Fritz-Lenning-Anlage in bzw. um eine Rampe möglich? 2. In welcher Form kann eine direkte und sichere Verbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen (z.B. über die schon vorhandene kleine Verkehrsinsel) eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und im Hinblick auf die Mobilitätswende der dort aktuell herrschenden deutlichen Bevorzugung des motorisierten Verkehrs entgegenzuwirken? Begründung: Die Verkehrssituation an dieser Stelle weist gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende große Schwachstellen auf. Radfahrende und Fußgänger:innen, die von der Nidda aus kommend über die Fritz-Lenning-Anlage in Richtung Felder nach Oberursel/Steinbach kommen wollen, müssen hier einen enormen Umweg in Kauf nehmen, um den Praunheimer Weg sicher zu queren. Zunächst muss eine Treppenanlage direkt an der Fritz-Lenning-Anlage passiert werden, wobei vom Rad abgestiegen werden muss. Diese Treppe stellt auch für ältere und geheingeschränkte Menschen sowie Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen eine zum Teil unüberwindbare Barriere dar. Es folgt ein 220m langer Umweg über 4 nicht aufeinander abgestimmte Ampelanlagen, um den Weg Richtung Felder zu erreichen, der die Radfahrenden sehr viel Zeit kostet. Es gibt keine sichere Möglichkeit den Praunheimer Weg an dieser Stelle direkt zu queren. Eigene Darstellung, Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 124/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Dem Antrag der CDU, sich mit der Vorlage OF 124/8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Befassung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim

04.01.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg

01.01.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76

01.01.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 92/8 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74-76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 92/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 286 2022 Die Vorlage OF 92/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 3. 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Stoppschild statt Vorfahrt achten

17.10.2022

Um weitere Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollte das "Vorfahrt achten"-Schild "In der Römerstadt" an der Kreuzung "Ohlengarten/Heerstraße" unbedingt durch ein "Stop-Schild" ersetzt werden. Vor allem Fahrradfahrer:innen werden hier - trotz eigener Fahrradspur mit Vorfahrt - immer wieder übersehen!

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Blitzer

06.02.2022

Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.

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Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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Spiegel an Kreuzung

04.07.2019

An der T-Kreuzung Alt-Praunheim/Heerstr. wäre ein Verkehrsspiegel evtl sinnvoll. Verkehrsteilnehmer von Alt-Praunheim kommend können ohne Spiegel auf nach links auf die Heerstr sehen, und müssen so immer AUF den dort eingezeichneten Zebrastreifen fahren. Die ist defintiv eine Gefahr für Fußgänger. Ein Spiegel könnte vieles vereinfachen

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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